Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt bzw. bescheinigt sein müssen. In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Fehlt zum Zeitpunkt der Abgabe einer Importdeklaration das geforderte Ursprungszeugnis, so kann dies erhebliche Folgekosten nach sich ziehen oder sogar zu einem unüberwindbaren Importhindernis werden.
Wir vermitteln Ihnen das notwendige Rüstzeug, Ursprungszeugnisse korrekt zu beantragen. Insbesondere die von der Handelskammer Hamburg verlangten Ursprungsnachweise, denen in der Praxis eine große Bedeutung zukommt, werden ausführlich behandelt.
13.04.2021
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