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Mit dem Aufstiegs-BAföG

75% Förderung für Deine Weiterbildung

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Die Förderung nach AFBG auf einen Blick

Mit dem AFBG wirst du gefördert, wenn du dich mit einem Lehrgang auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitest. Die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren werden bis zu 75% gefördert!

Was wird gefördert?

Gefördert werden Prüfungsvorbereitungslehrgänge bzw. Aufstiegsfortbildungen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereiten. Förderfähig ist somit unser gesamtes Lehrgangsangebot zur Ausbildung der Ausbilder, Industriemeister, Fachwirte und Fachkaufleute sowie Betriebswirte.

Der von dir angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert wird auch nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn du bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert hast, verlierst du hierdurch nicht deinen Förderanspruch! Du kannst ausnahmsweise auch ein zweites Mal für ein weiteres Fortbildungsziel gefördert werden, wenn du die dafür notwendige Vorqualifikation erst durch den erfolgreichen Abschluss der ersten nach diesem Gesetz geförderten Maßnahme erlangt hast.

Wer wird gefördert?

Mit dem AFBG wirst du gefördert, wenn du dich auf einen Fortbildungsabschluss zum Ausbilder, Fachwirt, Fachkaufmann, Industriemeister oder Betriebswirt vorbereitest. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht.

Erfüllen musst du die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation). Du kannst auch etwa als Studienabbrecher oder Abiturient ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für deine Fortbildung eine AFBG-Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.

Gefördert wirst du auch, wenn du bereits über einen Bachelorabschluss oder einen diesem vergleichbaren Hochschulabschluss verfügst. Dies muss allerdings dein höchster Hochschulabschluss sein. Verfügst du bereits über einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss, kommt auch künftig eine AFBG-Förderung nicht für dich in Betracht.

Als Ausländer bist du förderungsberechtigt, wenn du deinen ständigen Wohnsitz im Inland hast und über bestimmte Aufenthaltstitel beziehungsweise über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügst bzw. du dich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hast und erwerbstätig gewesen bist. Hierzu zählt auch die Zeit der Berufsausbildung.

Wie wird gefördert?

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kannst du einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000€. 50% der Förderung erhältst du als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhältst du ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Zudem werden dir auf Antrag bei bestandener Prüfung 50% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen.

Insgesamt werden so die Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren von insgesamt bis zu 75% gefördert!

Dein Weg zur Förderung

Je nach Wohnsitz musst Du Deinen Antrag in Deinem zuständigen Bundesland stellen, auch wenn Du den Lehrgang bei uns in Hamburg besuchst. Der Antrag für die AFBG-Förderung kann auch online ausgefüllt werden.

zum Antrag auf aufstiegs-bafoeg.de

Beispielrechnung

Kosten
Ersparnis
Teilnahmeentgelt
6.880,00€
Frühbucherpreis (-5%)
6.536,00€
-344,00€
AFBG-Zuschuss (-50%)
3.268,00€
-3.268,00€
AFBG-Darlehen KfW:
3.268,00€
AFBG-Darlehenserlass bei Prüfungserfolg (-50%)
1.634,00€
-1.634,00€
Eigenanteil insgesamt
1.634,00€
-5.246,00€

So funktioniert´s:

Zuständige Förderstelle ermitteln

Aufstiegs-BAföG musst du dort beantragen, wo du gemeldet bist.

Formblatt A herunterladen und ausfüllen

Das Formblatt A ist der eigentliche „Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung“. Das musst Du vollständig und selbstständig ausfüllen.

Kurs mit IHK-Abschluss buchen

Sobald du Teilnehmer eines Kurses mit IHK-Abschluss bist, hast du die Möglichkeit Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

Bestätigung, Formblatt B und Z erhalten

Nach Deiner Kursbuchung erhältst Du von uns automatisch die „Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte“ Formblatt B und das für dich bereits vorausgefüllte Formblatt Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen).

Formblatt Z an Handelskammer senden

Das Formblatt Z „Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“ musst du dann mit deinen Angaben ergänzen und an die prüfende IHK senden.

Formblatt Z von Handelskammer zurückerhalten

Das Formblatt Z „Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“ erhältst du nur wenn du die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllst zurückgeschickt.

Formblatt A, B und Z an Förderstelle senden

Formblatt A, B und Z sendest Du dann an die für Dich zuständige Förderstelle.

Alle Rechnungen an Förderstelle senden

Zu Beginn des Kurses erhältst Du die Rechnung von uns. Diese musst Du bei der Förderstelle einreichen. Da die Bearbeitung Deines Antrages bis zu 6 Monate dauern kann, empfehlen wir daher die Zahlung der Rechnung in monatlichen Teilbeträgen. Denn die Förderung beantragst Du unabhängig von unserer Rechnungsstellung bzw. -fälligkeit.

Förderbescheid erhalten

Glückwunsch! Mit dem Aufstiegs-BAföG hast Du eine Sorge weniger. Konzentriere dich nun auf die Lerninhalte und natürlich einen erfolgreichen Abschluss!

Regelmäßiger Teilnahmenachweis

Nach Aufforderung durch die fördernde Stelle (zum Beispiel: sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei Abbruch des Kurses) musst Du einen Nachweis von uns über die regelmäßige Teilnahme (Anwesenheitsquote mindestens 70%) vorlegen. Nur aus diesem Grund erfassen unsere Dozenten die Anwesenheit jedes Kursteilnehmers. Das entsprechende Formblatt F „Teilnahmenachweis“ erhältst Du hierzu von uns auf Anfrage zugesandt. Bei Rücktritt oder vorzeitiger Kündigung wird die Förderstelle direkt von uns benachrichtigt.