Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gemeinnützige GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website (hkbis.de)

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website auffallen oder wenn Du Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang hast, melde Dich gerne bei uns unter:

HKBiS Handelskammer Hamburg Bildungs-Service gemeinnützige GmbH
Willy-Brandt-Straße 75 | 20459 Hamburg
Telefon: 040 36138 777
E-Mail: hkbis@hkbis.de

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen 

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese kannst Du unter folgender Telefonnummer erreichen: 040 36138 777

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Auf unserer Website sind aktuell herunterladbare PDF-Dokumente aufgrund folgender Faktoren nicht vollständig barrierefrei im Sinne des PDF/UA-Standards gestaltet.

  1. Hoher Aufwand für den PDF/UA-Standard:
    Die vollständige Umsetzung des PDF/UA-Standards ist in der Praxis nur mit spezieller Software wie Adobe Acrobat Pro realistisch. Dies würde umfangreiche und kostenintensive Schulungen für eine Vielzahl von Mitarbeitenden sowie hohe Lizenzkosten nach sich ziehen, was eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
  2. Technische Grenzen bei Standardsoftware:
    Mit gängiger Bürosoftware wie Microsoft Office ist eine komplette Erfüllung des PDF/UA-Standards derzeit nicht möglich. Obwohl wir uns bemühen, viele barrierefreie Elemente (wie Alternativtexte für Bilder, semantische Überschriften und strukturierte Tabellen) umzusetzen, bleiben technische Anforderungen, die von gängigen Prüftools (z.B. PDF Accessibility Checker) als Fehler ausgewiesen werden, unerfüllt. Diese Einschränkungen führen jedoch nicht zwangsläufig zu großen Nutzungseinschränkungen für die Nutzenden.Wir streben an, die Barrierefreiheit der PDF-Dokumente im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten kontinuierlich zu verbessern und setzen bereits die verfügbaren Funktionen zur Erstellung barrierefreier Inhalte ein. Dokumente, die keinen wesentlichen, neuen Inhalt zur Website beitragen, werden gegebenenfalls entfernt.
  3. Die alternativen Farbmodi („Pride“, „Pastel“, „Dark“) erfüllen die Anforderungen an den Mindestkontrast (WCAG 2.1 AA) gemäß EN 301 549 nicht in vollem Umfang.
    Die vollständige Barrierefreiheit ist im „Barrierefrei-Modus“ gewährleistet, der umfassend optimiert wurde und als Standard-Ansicht dient. Dieser Modus stellt sicher, dass alle Inhalte für Personen mit Sehbeeinträchtigungen zugänglich sind. Aufgrund des unverhältnismäßig hohen technischen und zeitlichen Aufwands zur Neukonfiguration der gesamten Farbarchitektur in drei weiteren Modi, der in keinem angemessenen Verhältnis zum zusätzlich gewonnenen Grad an Barrierefreiheit steht (da der Barrierefrei-Modus bereits voll zugänglich ist), wird die vollständige Optimierung der alternativen Farbmodi als unverhältnismäßige Belastung eingestuft

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit: Nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 1 Absatz 4 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), sind die folgenden nicht barrierefreien Inhalte auf unserer Website von den Anforderungen zur Barrierefreiheit ausgenommen: Dateiformate von Büro-Anwendungen (PDFs): PDF-Dokumente und andere Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind ebenfalls von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung: Wir sind bestrebt, die Informationen auf unserer Website so zugänglich wie möglich zu gestalten.

Für Inhalte, die (derzeit) nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können, bieten wir folgende Alternativen an:

  • Telefonische Unterstützung: Unsere Kollegen und Kolleginnen nehmen sich gerne Zeit für Dich und beantworten Deine Fragen telefonisch. Du erreichst uns unter der in der Fußzeile angegebenen Telefonnummer.
  • E-Mail-Kontakt: Gerne kannst Du uns auch eine E-Mail mit Deinen Anfragen senden: hkbis@hkbis.de
  • Persönliche Beratung: Für eine individuelle Beratung stehen wir Dir an unserem Standort in Hamburg zur Verfügung: CAMPUS75 | Willy-Brandt-Straße 75 | 20459 Hamburg https://hkbis.de/campus75

Evaluationsmethode

Die Barrierefreiheit unserer Website wurde durch nova GmbH, eine externe Fachagentur, umfassend evaluiert. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Dabei wurden die relevanten Prüfschritte, unter anderem aus dem BITV-Selbsttest, angewendet.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.

Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Wir sind uns der Bedeutung eines barrierefreien Zugangs zu unserer Website bewusst und sehen dies als fortlaufenden Prozess. Auch wenn nicht alle Aspekte sofort perfekt umgesetzt werden können, sind wir bestrebt, die digitale Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern.

Unsere weiteren Bemühungen umfassen:

  • Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung
    Die Barrierefreiheit unserer Website wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, um neue technische Möglichkeiten zu nutzen und den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
  • Schulung der Mitarbeitenden: Wir fördern das Bewusstsein für Barrierefreiheit bei unseren Mitarbeitenden und bieten entsprechende Schulungen an, um sicherzustellen, dass neue Inhalte und Funktionen von Anfang an möglichst barrierefrei gestaltet werden.
  • Nutzerfeedback als wichtige Ressource: Dein Feedback ist uns sehr wichtig! Solltest Du Barrieren oder Mängel auf unserer Website auffallen, oder Du hast Fragen zur Barrierefreiheit, bitten wir Dich, uns dies mitzuteilen. Nur so können wir unsere Angebote gezielt verbessern und die digitale Zugänglichkeit für alle Nutzer und Nutzerinnen optimieren. Bitte nutze hierfür unser Kontaktformular (unter https://hkbis.de/beratung/) oder die auf der Kontaktseite angegebenen Kontaktdaten.

Durchsetzungsverfahren

Solltest Du der Ansicht sein, dass Du durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt bist, kannst Du Dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichst Du unter:

Senatskanzlei Hamburg
Rathausmarkt 1 | 20095 Hamburg
Telefon: 040 42823-2057
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.11.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.11.2025 überprüft.