Die Förderung mit dem Weiterbildungsstipendium auf einen Blick
Als Stipendiat kannst du innerhalb deines Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700€ für förderfähige Weiterbildungen beantragen. Dein Eigenanteil liegt bei nur 10% je Fördermaßnahme. Für die Begabtenförderung bewerben können sich junge Absolventen einer Berufsausbildung. Voraussetzung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit der Mindestnote von 1,9 bzw. hast Du Deine Berufsausbildung mit 87 von 100 Punkten abgeschlossen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Industriemeister, Fachwirte und Fachkaufleute sowie unsere Kurse zum Betriebswirt. Zudem sind auch Seminare zum Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung, förderfähig.
Es ist wichtig, dass der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung bereits vor Beginn der Maßnahme gestellt oder die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag genannt wurde. Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in die Begabtenförderung förderfähig.
Kurse, die vor der Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, können nur bezuschusst werden, wenn der Kurs mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme in die Begabtenförderung (längerfristige Maßnahme) läuft.
Wer wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Junge Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen, sollen durch anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen besonders gefördert werden.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als ”gut” (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule. Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhere Anforderungen zugrunde legen.
Bei Aufnahme solltest du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen.
Wie wird gefördert?
Förderfähige Kosten sind Maßnahme- und Fahrtkosten. Als Stipendiat trägst du einen Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Maßnahmekosten sind in Höhe der tatsächlich entstehenden Kosten förderfähig. Maßnahmekosten sind im Antrag in geeigneter Weise zu belegen. Förderfähig sind ferner nachgewiesene Kosten, die unvermeidlich entstehen, wenn die Teilnahme an einer Maßnahme sonst nicht möglich ist (z. B. besondere Materialien, besonderes Handwerkszeug). Mit dem „IT-Bonus“ können Stipendiaten 250€ Zuschuss für die Anschaffung eines Computers erhalten.
Fahrtkosten sind bei Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des Wohnortes in Höhe der Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse) förderfähig. Dies gilt auch bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges.
Dein Weg zur Förderung
Handelskammer Hamburg
Begabtenförderung
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg