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Dein Weg zur

AEVO-Prüfung der Handelskammer Hamburg

Welche Voraussetzungen brauchst Du für die Teilnahme?

Bei der Ausbildereignungsprüfung gibt es KEINE Zulassungsvoraussetzungen. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, musst Du Dich lediglich fristgerecht zur Prüfung anmelden. Ausführliche Informationen findest Du in der Rechtsverordnung (handelskammer-hamburg.de). Über Deine Prüfungszulassung entscheidet die Handelskammer Hamburg auf Grundlage der zum Zeitpunkt Deiner Prüfungsanmeldung gültigen Rechtsverordnung. Hierfür erhebt die Handelskammer Hamburg Prüfungsgebühren.

Welche formalen Anforderungen gelten im Detail?

Der Ausbilderschein nach AEVO ist der Nachweis Deiner pädagogischen Eignung zur Ausbildung im Betrieb. Die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung richtet sich an Fachkräfte, die ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben möchten und eine zentrale Rolle in der beruflichen Bildung übernehmen. Wenn Du bereits in Deinem Beruf Verantwortung übernimmst und junge Menschen auf ihrem Weg begleiten willst, ist die AEVO-Prüfung ein sinnvoller nächster Schritt.

So geht’s zur Prüfung

Um als Ausbilderin oder Ausbilder tätig zu werden, musst Du Deine berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse in einer Prüfung nachweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, in dem Du unter anderem ein Ausbildungsgespräch oder eine Unterweisungssituation präsentierst.

Die Zulassungsvoraussetzungen

Die gute Nachricht: Für die AEVO-Prüfung gibt es keine formalen Zugangsbeschränkungen. Du musst also keine bestimmte Ausbildung oder Berufserfahrung nachweisen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Auch Erfahrung zählt

Die AEVO-Prüfung ist praxisnah und verlangt ein gutes Verständnis für Ausbildungsprozesse, rechtliche Rahmenbedingungen und pädagogische Methoden. Wenn Du bereits im Betrieb ausbildest oder künftig diese Aufgabe übernehmen möchtest, ist die Prüfung ein wichtiger Schritt zur offiziellen Qualifikation.

Wie ist die Prüfung im Detail aufgebaut?

Gut vorbereitet für die AEVO-Prüfung

Als Absolventin oder Absolvent unseres Lehrgangs zur Ausbildereignung bist Du bestens gerüstet für die anstehende AEVO-Prüfung. Du hast alle relevanten Inhalte rund um die berufliche Ausbildung intensiv im Unterricht und in eigenständiger Arbeit erarbeitet. Jetzt zeigst Du, dass Du über die pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Kompetenzen verfügst, um junge Menschen erfolgreich im Betrieb auszubilden.

Die Struktur der Prüfung

Die AEVO-Prüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Im schriftlichen Teil beantwortest Du praxisnahe Fragen zu den vier Handlungsfeldern der Ausbildereignungsverordnung. Die Prüfung wird digital vor Ort geprüft und besteht ca. 80 Multiple-Choice-Fragen. aus Im praktischen Teil präsentierst Du eine Ausbildungssituation und stellst Dich anschließend einem Fachgespräch.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in beiden Teilen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden. Sie kann unabhängig voneinander zweimal wiederholt werden.

Die vier Handlungsfelder

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

Du zeigst, dass Du die rechtlichen Rahmenbedingungen kennst, Ausbildungsberufe auswählen und die Eignung des Betriebs beurteilen kannst.

Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

Hier geht es um die Erstellung von Ausbildungsplänen, die Auswahl geeigneter Bewerber und die Gestaltung von Ausbildungsverträgen.

Ausbildung durchführen

Du demonstrierst Deine Fähigkeit, Auszubildende individuell zu fördern, Lernprozesse zu gestalten und Konflikte zu lösen – stets unter Berücksichtigung pädagogischer Grundsätze.

Ausbildung abschließen

Du kennst die Anforderungen der Abschlussprüfung, kannst Leistungen beurteilen und weißt, wie Du Auszubildende beim Übergang in den Beruf begleitest.

Was solltest Du zur Prüfung unbedingt wissen?

01

Antrag auf Zulassung zur Prüfung erhalten

Digitalen Antrag auf Zulassung bei der Handelskammer Hamburg stellen. Dafür brauchst du einen Zugang zum Fortbildungs-Infocenter. Alle Informationen zur Anmeldung zur Prüfung findest Du hier:

handelskammer-hamburg.de
02

Antrag auf Zulassung zur Prüfung senden

Die Handelskammer Hamburg sendet Dir im Anschluss Deine Registrierungsdaten per Post zu. Du kannst alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

03

Anmeldeformular zur Prüfung senden

In der Regel musst Du Dich spätestens bis zum Ersten des Vormonats angemeldet haben. Aber beachte die Termine sind schnell ausgebucht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges, im Rahmen der zum jeweiligen Termin verfügbaren Kapazitäten, berücksichtigt. Eine Warteliste zum Nachrücken in einen Prüfungstermin gibt es NICHT!

04

Anmeldebestätigung zur Prüfung erhalten

Erst mit der Anmeldung zum Prüfungstermin fallen die eigentlichen Prüfungsgebühren an.

05

Prüfungsgebühr bezahlen

Die Höhe der Prüfungsgebühren der Handelskammer Hamburg zu Deiner Fortbildung erfährst Du hier:

handelskammer-hamburg.de